Kann unsere Schule die Academy über den DigitalPakt 2.0 finanzieren?
Was der DigitalPakt 2.0 seit 2026 abdeckt, wer den Antrag stellt und wie Ihre Schule den Bedarf für die Academy beim Schulträger anmeldet.
Für eine einzelne Schule ist die Academy keine Frage der Förderung. Soll sie dennoch über den DigitalPakt 2.0 laufen, ist das möglich: Der Weg führt über Ihren Schulträger, und wir haben die Unterlagen dafür vorbereitet.
Kurz gesagt
Die Lizenz gilt für die ganze Schule, mit unbegrenzt vielen Klassen: 120 € inkl. MwSt. im Jahr für eine Grundschule, 240 € inkl. MwSt. im Jahr für eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I. Darüber entscheiden Ihre Schulleitung und Ihr Schulträger im gewöhnlichen Rahmen.
Was der DigitalPakt 2.0 seit 2026 abdeckt
Der DigitalPakt 2.0 fördert erstmals ausdrücklich auch digitale Bildungsmedien und unterrichtlich genutzte Lernsoftware, nicht mehr nur Geräte und Netze. Auch laufende Kosten und technischer Support sind abgedeckt. Die Academy fällt in diese Kategorie.
Ob sie im Einzelfall gefördert wird, entscheidet die Förderrichtlinie Ihres Landes. Wir können Ihnen das nicht zusagen, und niemand sollte es Ihnen zusagen, solange die Richtlinien nicht veröffentlicht sind.
Wer den Antrag stellt: nicht Sie, und nicht wir
Schulen beantragen die Mittel nicht selbst. Sie melden ihren Bedarf beim Schulträger an; der Schulträger bündelt die Meldungen seiner Schulen und beantragt die Mittel beim Land. Ihr Weg ist also kurz: den Bedarf beschreiben, das Blatt der Schulleitung geben, von dort läuft es weiter.
Sie müssen nicht auf die Richtlinie warten
Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind rückwirkend förderfähig, sobald das Land sein Antragsverfahren eröffnet hat. Eine Anmeldung heute schließt eine spätere Förderung also nicht aus. Die meisten Länder eröffnen ihr Verfahren zwischen Ende 2026 und Anfang 2027.
Die Vorlage für Ihre Bedarfsmeldung
Wir haben eine Bedarfsmeldung vorbereitet, damit Sie sie nur noch ergänzen und weitergeben müssen: pädagogische Begründung, technische Voraussetzungen, Datenschutz, Kosten. Schreiben Sie uns kurz, und wir senden sie Ihnen zu: Kontakt.
Verfügt Ihr Schulträger über ein eigenes Formular, verwenden Sie dieses: Die Textbausteine der Vorlage können Sie dann einfach übernehmen. Ein Feld füllen Sie nicht selbst aus, nämlich den Finanzierungsweg. Den entscheidet der Schulträger nach der Förderrichtlinie des Landes.
Was Ihr Schulträger zuerst fragen wird
Erfahrungsgemäß nicht den Preis, sondern den Datenschutz. Die Daten werden in Europa gehostet, die Verarbeitung ist DSGVO-konform, und für die Nutzung im Unterricht sind keine privaten Endgeräte nötig.
Ihre Schule bleibt für ihre eigene Dokumentation verantwortlich. Auf Anfrage stellen wir die Unterlagen bereit, die sie dafür benötigt: Angaben zu den verarbeiteten Daten, zu den Auftragsverarbeitern und zum Speicherort. Die Einzelheiten stehen unter Datensicherheit.
Und wenn mehrere Schulen auf einmal ausgestattet werden sollen?
Kommune, Kreis oder Land: mehrere Schulen mit einer einzigen Anmeldung und einer Rechnung. Dort entstehen die Beträge, bei denen der DigitalPakt wirklich zum Thema wird. Sprechen Sie uns an: Kontakt.
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